AGRARRECHT.

Der Strukturwandel in der Landwirtschaft prägt die Anforderungen an die rechtliche Beratung. Landwirtschaftliche Zusammenschlüsse nehmen zu und verdrängen den klassischen landwirtschaftlichen Betrieb. Landwirtschaft steht immer mehr im Fokus öffentlicher Wahrnehmung. Ein Landwirt versteht sich heutzutage zusehends als Unternehmer moderner Prägung. Hier setzt unsere Beratung an.

Wir begleiten Landwirte und landwirtschaftliche Unternehmen oder Zusammenschlüsse in allen rechtlichen Belangen. Wir stellen dem Landwirt unser umfassendes Netzwerk zur Verfügung, um Vorhaben im Bereich Landwirtschaft, erneuerbarer Energien und Nahrungsmittelproduktion erfolgreich realisieren zu können. Dabei verstehen wir uns als interdisziplinärer Begleiter bei allen Vorhaben von der Gründung bis zur Unternehmensnachfolge. Zu unserer Tätigkeit gehört sowohl die umfassende Begleitung von Transaktionen – auch im Bereich erneuerbarer Energien – als auch die Beratung zum landwirtschaftlichen Grundstücksrecht nebst Grundstücksverkehrsgesetz und zum Pachtrecht. Besondere Anforderungen stellt die Gestaltung und Begleitung der Nachfolge, bei der auch steuerliche und erbrechtliche Aspekte zu berücksichtigen sind. Im öffentlichen Recht sind das Beihilferecht und die Begleitung von landwirtschaftlichen Bauvorhaben und nicht zuletzt die Verträge im Bereich der erneuerbaren Energien („power purchase agreement“ etc.) hervorzuheben.

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Dr. Gero von Alvensleben

Standort:
Lübeck
Sekretariat:
Lea Gintarra
Fax:
+49 451 70289-40

geboren 1985, Studium in Kiel, Referendariat in Kiel, Rechtsanwalt seit 2015

Spezialisierung: Arbeitsrecht

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