Auf dem Gebiet des Bank- und Finanzrechts gehören Banken, mittelständische Unternehmen und private Investoren zu unseren Mandanten. Wir überprüfen und gestalten Verträge für die Gewährung und Aufnahme von Darlehen sowie für Projekt-, Immobilien- und Akquisitionsfinanzierungen. Zu unseren Aufgaben gehört auch die rechtliche Evaluierung von Kreditrisiken. Außerdem beraten wir börsennotierte Gesellschaften und Kreditinstitute im Bereich des Aufsichtsrechts, beispielsweise nach dem Wertpapierhandels-, dem Kreditwesen- oder dem Börsengesetz. Im Zusammenhang mit Fonds und Kapitalanlagen gehören Banken, Projektentwickler und private Investoren zu unseren Auftraggebern.
geboren 1978, Ausbildung zur Steuerfachangestellten, Studium in Berlin, Rechtsanwältin seit 2011, Fachanwältin für Medizinrecht
Spezialisierung: Medizin- und Gesundheitsrecht, Arbeitsrecht
Dr. Susann Rochlitz berät Ärzte, Krankenhausträger und nichtärztliche Einrichtungen in allen Bereichen des Medizinrechts, insbesondere in sämtlichen Fragen vertragsärztlicher Tätigkeit einschließlich zulassungs- und berufsrechtlicher Angelegenheiten, in Fragen von Praxiskooperationen sowie in arzthaftungsrechtlichen Fallgestaltungen. Im Bereich des Arbeitsrechts vertritt sie schwerpunktmäßig private und öffentliche Arbeitgeber und leitende Mitarbeiter in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Dr. Rochlitz ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein.