NOTARE.

Unsere Notare verbinden die Seriosität und die Vertrauenswürdigkeit des Amtes mit dem Service eines modernen Dienstleistungsunternehmens. Unsere Dienstleistungen umfassen die Beratung und Beurkundung in allen Lebens-und Geschäftsbereichen, für die das Gesetz die Mitwirkung von Notaren vorsieht. Rechtsrat und Vertragsgestaltung sollen nicht nur die wirtschaftlichen und rechtlichen Belange berücksichtigen, sondern auch praktikabel und konfliktvermeidend sein.

Zur notariellen Tätigkeit gehören insbesondere Beurkundungen und Beglaubigungen in folgenden Bereichen:

  • Grundstückskauf- und -schenkungsverträge
  • Teilungserklärungen (Aufteilung in Wohnungseigentum)
  • Gründung von Kapitalgesellschaften, Handelsregisteranmeldungen
  • Unternehmenskaufverträge, Übertragung von Anteilen an Gesellschaften und Umstrukturierungen
  • Testamente und Erbverträge, Erbscheinsanträge, Erbausschlagungen und Regelungen zu vorweggenommener Erbfolge
  • Familienrechtliche Verträge (Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen)
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
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Dr. Christian Becker

Standort:
Kiel
Sekretariat:
Maria Jedtberg
Notariat:
Martina Lange, Sandra Albrecht, Kirsten Bichel, Barbara Domek, Doris Hell, Monika Hoppe, Miriam Holtz, Katrin Latussek, Anne Petschnik, Carmen Richau, Lena Schultz, Ute Wieck-Thomas, Kathrin Ziemus
Fax:
+49 431 97918-39

geboren 1966, Studium in Regensburg und Kiel, Rechtsanwalt seit 1996, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Notar seit 2012

Spezialisierung: Verwaltungsrecht, notarielle Leistungen

Dr. Christian Becker ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit Schwerpunkten im öffentlichen Bau-, Planungs-, Erschließungs- und Umweltrecht, im Recht der öffentlichen Ersatzleistungen (Enteignung, Entschädigung, Staatshaftung), im öffentlichen Abgabenrecht, im Recht der kommunalen Zweckverbände und im öffentlichen Medienrecht.

Er begleitet beratend und, soweit notwendig, gerichtlich die Entwicklung und Durchführung von Großprojekten der öffentlichen Hand und privater Investoren in allen hierbei auftretenden öffentlich-rechtlichen Fragestellungen. Hierzu gehören u.a. Entwurf und Verhandlung öffentlich-rechtlicher Verträge (z.B. Erschließungsverträge, Durchführungsverträge, städtebauliche Verträge, Ablöseverträge), die Begleitung von Bauleitplan-, Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren und die gerichtliche Abwehr von Nachbarklagen.

Weitere Tätigkeitsfelder sind rundfunkrechtliche Zulassungs- und Aufsichtsverfahren, die Privatisierung kommunaler Einrichtungen, Enteignungsverfahren und die Abwehr von Staatshaftungsansprüchen.

Dr. Becker ist stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Versorgungswerkes für Rechtsanwälte und Mitglied des Vorstandes der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein, Landesgruppe Schleswig-Holstein.

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