Keine Zustimmung des Bundesrates zum Hinweisgeberschutzgesetz

Am 16.12.2022 hat der Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen. Dieses hat erhebliche Auswirkungen

auf die Rechte von Beschäftigungsnehmern und begründet Pflichten für Beschäftigungsgeber. Einen Überblick über das Hinweisgeberschutzgesetz geben wir in unserem Blog-Beitrag vom 16.12.2023.

Als Zustimmungsgesetz bedurfte der Gesetzesentwurf allerdings der Zustimmung des Bunderates. Kurz vor der Abstimmung im Bundesrat gab es bereits Presseberichte, wonach die Unionsländer mit einer Ablehnung des Gesetzes drohten. Am 10.02.2023 hat der Bundesrat seine Zustimmung verweigert. Die Bundesrepublik Deutschland wird damit weiterhin ihre Umsetzungspflichten aus der EU-Whistleblower-Richtlinie nicht erfüllen.

Um das Gesetzesvorhaben noch zu verwirklichen, können die Bundesregierung und der Bundestag über den Vermittlungsausschuss versuchen, einen Kompromiss mit den Bundesländern zu finden.

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Dr. Jan-Philipp Redder                                      Dr. Fiete Kalscheuer